Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 3 K 896/05

Tenor

Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger gemäß § 4 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes eine - deklaratorische - Aufenthaltserlaubnis zum Nachweis seines Aufenthaltsrechts nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei ab dem 10. Oktober 1989 zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.


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