Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 684/08

Tenor

Die dienstliche Beurteilung der Wehrbereichsverwaltung West vom 00.00.0000 und deren Widerspruchsbescheid vom 00.00.0000 werden aufgehoben.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für den Beurteilungszeitraum vom 1. Februar 2004 bis 31. Dezember 2006 eine neue dienstliche Beurteilung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Karlsruhe - 8 K 2323/10
20. Dezember 2010
8 K 2323/10 20. Dezember 2010
Beschluss vom Verwaltungsgericht Karlsruhe - 8 K 2428/10
20. Dezember 2010
8 K 2428/10 20. Dezember 2010

Referenzen