Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 8 L 502/08

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 30. Oktober 2008 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.


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