Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 K 1802/08

Tenor

Es wird festgestellt, das die Ingewahrsamnahme des Klägers vom 29. Juni 2008 bis zum 30. Juni 2008, 7 Uhr rechtswidrig war.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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