Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 K 706/08

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht München - M 15 K 22.6490
21. März 2024
M 15 K 22.6490 21. März 2024

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