Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 L 129/11.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 2 K 669/11.A erhobenen Klage gegen die Abschiebungsanordnung in dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 21. März 2011 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.


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