Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 4 K 1265/09

Tenor

Der Bescheid des Landesprüfungsamtes für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen vom 5. Januar 2009 und dessen Widerspruchsbescheid vom 8. Juni 2009 werden aufgehoben. Das beklagte Land wird verpflichtet, die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und das beklagte Land jeweils zur Hälfte. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beteiligten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe 110 vom Hundert des gegen sie auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der andere Beteiligte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 vom Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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