Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 L 67/11

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass die Klage der Antragsteller - 6 K 273/11 - gegen die Kostenbescheide des Landrats des Antragsgegners vom 30. Dezember 2010 aufschiebende Wirkung entfaltet, soweit die Antragsteller durch die Bescheide als Gesamtschuldner verpflichtet worden sind, die dem Antragsgegner durch die Inanspruchnahme eines Schlüsseldienstes während der Wegnahmeaktion am 18. Oktober 2008 und durch die Unterbringung der 15 weggenommenen Tiere in der Tierpension X. und der Pflegestelle O. entstandenen Auslagen in Höhe von insgesamt 1.192,75 EUR zu erstatten.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner und die Antragsteller als Gesamtschuldner je zur Hälfte.

2. Der Streitwert wird auf 589,47 EUR festgesetzt.


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Zitiert von

Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (1. Kammer) - 1 B 204/17
23. Januar 2018
1 B 204/17 23. Januar 2018

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