Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 L 121/12

Tenor

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller ab dem Zeitpunkt der Zustellung der gerichtlichen Entscheidung bis längstens zum 31. Dezember 2012 Hilfe für junge Volljährige in Form ambulanter sozialpädagogischer Betreuung im Umfang von bis zu 10 Stunden wöchentlich zu bewilligen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Beteiligten jeweils zur Hälfte.


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