Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 1892/12

Tenor

Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 22. Dezember 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25. Juni 2012 verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts die Klausuren 'Zivilrecht 1' und 'Verwaltungsrecht 2' neu zu bewerten und den Kläger über das Ergebnis seiner zweiten juristischen Staatsprüfung im Notenverbesserungsversuch neu zu bescheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger und der Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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