Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 L 294/14

Tenor

I.  Der Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung wird abgelehnt.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

II. Der Streitwert wird auf 1.250.- € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.