Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 L 565/15

Tenor

1. Frau S.         A.       , O.           , M.          , wird zum Verfahren beigeladen.

2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- € festgesetzt.


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