Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 L 1010/15

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde des Antragstellers vom 7. Oktober 2015 gegen die Entlassungsverfügung der Antragsgegnerin vom 25. September 2015 wird angeordnet. Die Vollziehung der Entlassungsverfügung der Antragsgegnerin vom 25. September 2015 wird aufgehoben.

    Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 15.024,48 € festgesetzt.


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