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WBO § 23 Verwaltungsgerichtliches Vorverfahren

Wehrbeschwerdeordnung

(1) Ist für eine Klage aus dem Wehrdienstverhältnis der Verwaltungsrechtsweg gegeben, tritt das Beschwerdeverfahren an die Stelle des Vorverfahrens.

(2) Die Beschwerde kann in diesen Fällen auch bei der Stelle eingelegt werden, deren Entscheidung angefochten wird. Hält diese Stelle die Beschwerde für begründet, hilft sie ihr ab. Anderenfalls legt sie die Beschwerde der zur Entscheidung zuständigen Stelle vor.

(3) Die weitere Beschwerde ist nicht zulässig.

(4) Der Bundesminister der Verteidigung kann die Entscheidung für Fälle, in denen er zur Entscheidung über die Beschwerde zuständig wäre, durch allgemeine Anordnung auf die Stelle, die die angefochtene Maßnahme erlassen hat, oder auf andere Stellen übertragen. Die Anordnung ist zu veröffentlichen.

(5) Gegen Entscheidungen des Bundesministers der Verteidigung ist die Klage erst zulässig, wenn dieser auf eine Beschwerde erneut entschieden hat.

(6) Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Die aufschiebende Wirkung entfällt bei Entscheidungen über die Begründung, Umwandlung oder Beendigung eines Wehrdienstverhältnisses. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 80 Absatz 5, 7 und 8 der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend.

(7) § 18 Absatz 3 gilt entsprechend.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - 5 OA 37/25
10. März 2026
5 OA 37/25 10. März 2026
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (24. Kammer) - 24 B 5/26
4. März 2026
24 B 5/26 4. März 2026
Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (4. Senat) - 4 S 1794/25
9. Februar 2026
4 S 1794/25 9. Februar 2026
Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 6 CS 25.1792
19. Dezember 2025
6 CS 25.1792 19. Dezember 2025
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 1 WB 25.25
11. Dezember 2025
1 WB 25.25 11. Dezember 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 23 L 2121/25
26. September 2025
23 L 2121/25 26. September 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 23 K 5159/22
30. Juli 2025
23 K 5159/22 30. Juli 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 23 L 999/25
16. Juli 2025
23 L 999/25 16. Juli 2025
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 1 WB 34.24
30. April 2025
1 WB 34.24 30. April 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Bremen - 6 K 1715/23
24. Februar 2025
6 K 1715/23 24. Februar 2025