Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 8 L 700/18

Tenor

In Ergänzung des Beschlusses der Kammer vom 8. Mai 2018 wird die Antragsgegnerin durch einstweilige Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller beginnend ab dem 1. August 2018 einen Betreuungsplatz zur frühkindlichen Förderung mit einem Betreuungsumfang von 45 Stunden wöchentlich mit einer Betreuungszeit montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr in einer unter zumutbarem Aufwand erreichbaren Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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