Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 L 1586/18

Tenor

1. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 5.000,- € festgesetzt.


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