Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 7 L 235/20

Tenor

1.Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

   Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2.Der Wert des Streitgegenstands wird auf 2.500,- € festgesetzt.


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