Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 L 82/21

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers 6 K 264/21     gegen die Allgemeinverfügung der Antragsgegnerin zur Ergänzung der CoronaSchVO NRW vom 27. Januar 2021 wird angeordnet.

    Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.


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