Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 L 503/21

Tenor

1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

    Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen