Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 L 709/21

Tenor

  • 1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die drei für die Besetzung mit den Beigeladenen vorgesehenen Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A9_vz BBesO auf der Beförderungsliste "TPS BA_JC_nT" mit diesen zu besetzen, bis erneut über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts entschieden worden ist.

  • Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

  • 2. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 13.000,- Euro festgesetzt.


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