Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 4 L 162/22.A

Tenor

  • 1.

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

  • 2.

    Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 4 K 530/22.A erhobenen Klage gleichen Rubrums gegen die in Ziffer 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 15. Februar 2022 enthaltene Abschiebungsandrohung nach Spanien und das in Ziffer 4 des Bescheids angeordnete Einreise- und Aufenthaltsverbot wird angeordnet.

           Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtkosten nicht erhoben werden.


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