Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 L 22/23.A

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 0 K 00/00.A wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragstellerin.


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