Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 4 L 986/00

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

3. Der Streitwert wird auf 2.000,- festgesetzt.


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