Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 3 L 430/01

Tenor

1) Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs vom 10. April 2001 gegen die Verbotsverfügung des Antragsgegners vom 09. April 2001 wird abgelehnt.

2) Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

3) Der Streitwert wird auf 8.000 DM festgesetzt.

4) Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Fax bekannt gegeben werden.


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