Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 4 K 624/02

Tenor

Der Beklagte wird verpflichtet, auf den Antrag der Kläger in der Klageschrift vom 2. Oktober 2001 gegen die Beigeladene wegen des Kinderspielplatzes S1.------straße in M.           bauaufsichtlich einzuschreiten.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.