Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 2 L 498/04

Tenor

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.


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