Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 2 L 322/04

Tenor

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die drei der Bezirksregierung B. mit Wirkung vom 1. Februar 2004 zugewiesenen und noch besetzbaren Stellen der Besoldungsgruppe A 9 BBesO - I. Säule - den Beigeladenen zu übertragen, bevor über das Beförderungsbegehren des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden worden ist.

2. Der Antragsgegner und die Beigeladenen zu 1. und 2. tragen die Gerichtskosten und die im Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers je zu einem Drittel; ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen sie und die Beigeladene zu 3. selbst.

3. Der Streitwert wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.


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