Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 2 L 534/05

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, das Beförderungsverfahren betreffend die der Kreispolizeibehörde des N. Kreises zum 1. März 2005 zugewiesene Stelle der Besoldungsgruppe A 13 BBesO unverzüglich fortzuführen und über das Beförderungsbegehren des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 1 L 1415/10
22. Februar 2011
1 L 1415/10 22. Februar 2011

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