Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 3 L 1101/05

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

3. Der Streitwert wird auf 5.250,00 EUR festgesetzt.


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