Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 7 L 444/08

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der von der Antragstellerin beim Verwaltungsgericht Arnsberg erhobenen und unter dem Aktenzeichen 7 K 2033/08 geführten Klage gegen die Aufhebung der Sperrung der N.-----straße in X für den Durchgangsverkehr durch Entfernung der zwischen den Häusern N.-----straße und aufgestellten Sperrpfosten gemäß dem Beschluss des Verkehrsausschusses der Stadt X. vom 5. Juni 2008, wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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