Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 2 L 358/09

Tenor

1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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