Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 14 L 668/09

Tenor

            Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Beigeladene anzuweisen, der Antragstellerin die B.      -G.       -Halle vom 26. März bis zum 28. März 2010 nach Maßgabe des Angebots der Beigeladenen vom 26. Oktober 2009 an die Gesellschaft bürgerlichen Rechts N1.          in N2.       zur Verfügung zu stellen.

2.              Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

3.              Der Streitwert wird auf 6.000,00 EUR festgesetzt.


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