Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 14 L 172/10

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 741/10 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 23. Februar 2010 (Widerruf der Gaststättenerlaubnis vom 26. April 2007 zum Betrieb der Tanzgaststätte mit Alkoholausschank "L. 2" auf dem Grundstück in 45549 T. , L.--------straße 24, Anordnung der sofortigen Schließung des Betriebes, Androhung des unmittelbaren Zwanges für den Fall der Nichtbefolgung der Schließungsanordnung) wird wiederhergestellt bzw. angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.


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