Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 11 K 527/14

Tenor

Der Gebührenbescheid der Beklagten vom 24.01.2014 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 v.H. des jeweils beizutreibenden Betrages Sicherheit leistet.


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