Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 10 L 2008/16

Tenor

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Antragsteller zu 1. bis 2. einerseits, die Antragsteller zu 3. bis 4. andererseits, ferner die Antragstellerin zu 5., weiter ferner die Antragsteller zu 6. bis 7. tragen jeweils ihre eigenen außergerichtlichen Kosten sowie jeweils 1/4 der übrigen Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt.


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