Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 11 L 1494/23

Tenor

  Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2.              Der Antrag auf Abänderung des Beschlusses vom 09.10.2023

- 11 L 1123/23 - wird abgelehnt.

3.              Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

4.               Der Streitwert wird auf 13,75 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen