Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 6858/98

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Hauptsache erledigt ist.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 88 % und das beklagte Land zu 22 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar; die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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