Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 3082/99

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selber trägt.

Der Streitwert wird auf 4.000,-- DM festgesetzt.


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