Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 34 K 3944/00.PVL

Tenor

Die Bestellung der Ärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit des BAD zu Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften für die Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen des Landes ist gemäß § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 LPVG NRW mitbestimmungspflichtig.


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