Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 1 K 8559/99

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 1 K 3310/07
19. Oktober 2007
1 K 3310/07 19. Oktober 2007

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