Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 25 L 1070/03

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Antragsgegners vom 11. März 2003 zur Errichtung einer Einfriedung (Sicht- und Schallschutz) sowie der Verlängerung der Betriebszeit bis 1.00 Uhr für das Grundstück X1straße 114 in P wird angeordnet.

Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.


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