Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 21 K 3107/01.A

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 21. Mai 2001 (Gz.: 2652586-475) wird aufgehoben.

Die Beklagte und der Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, jeweils zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.


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