Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 23 K 7867/02

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Versorgungswerk zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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