Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 19 K 7377/01

Tenor

Soweit das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt wurde, wird es eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Gerichtskosten werden für das Verfahren nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


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