Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 8 K 9264/03

Tenor

Der Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 21. Oktober 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung E1 vom 3. Dezember 2003 zu verpflichten, der Klägerin eine Einbürgerungszusicherung zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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Zitiert von

Urteil vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - 1 R 1/06
8. März 2006
1 R 1/06 8. März 2006

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