Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 K 4463/03

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 21 K 3261/20
19. April 2023
21 K 3261/20 19. April 2023

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