Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 L 2758/04

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

Die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung wird nicht zugelassen.


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