Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 L 115/05

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.


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