Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 895/03.A

Tenor

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 16. April 2003 verpflichtet, den Kläger als Asylberechtigten anzuerkennen und das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz hinsichtlich der Türkei festzustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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