Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 7463/04

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung E vom 6. Oktober 2004 und des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung E vom 26. Oktober 2004 verpflichtet, der Klägerin für im Februar und März 2004 geleistete 20 Unterrichtsstunden eine Mehrarbeitsvergütung in Höhe von 494,80 Euro zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 1/3, der Beklagte zu 2/3.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin und der Beklagte dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsschuldner zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 3 K 8852/04
12. Juli 2006
3 K 8852/04 12. Juli 2006

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